Erfolgsbilanz
Seit Jahren erfolgreich für verletzte Sportler im Einsatz. Jetzt auch für alle anderen Berufsgruppen!

Über 75% Erfolgsquote!

Haben Sie im Rahmen Ihrer Berufsausübung einen Unfall erlitten, der dazu geführt hat, dass Sie Ihrem Beruf gar nicht mehr oder nicht länger in der gewohnten Weise nachgehen können? Dann haben Sie in der Regel Anspruch auf Leistungen aus der berufsgenossenschaftlichen Unfallversicherung, in der Sie als Arbeitnehmer automatisch über Ihren Arbeitgeber mitversichert sind.Wir, die Arbeitsunfall-Experten, helfen Ihnen dabei, Ihren Antrag auf Leistungen bei der Berufsgenossenschaft zu stellen. Auch wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde, Sie nur ein paar Monate Leistungen erhalten haben oder sich Ihre Erwerbsfähigkeit seit Bewilligung der Leistungen weiter verschlechtert hat, unterstützen wir Sie.In aller Regel hat unser Einsatz Erfolg: In 8 von 10 Fällen setzen wir die Interessen unserer Klienten durch.    
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AUTOMATISCH VERSICHERT
Als Arbeitnehmer sind Sie ohne Ihr besonderes Zutun automatisch über die Berufsgenossenschaft Ihres Arbeitgebers unfallversichert.

Gewusst? Auch ein Wegeunfall ist ein Arbeitsunfall

In vielen Fällen ereignen sich Unfälle auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Heimweg nach der Arbeit. Vielleicht wussten Sie noch nicht, dass auch diese sogenannten Wegeunfälle als Arbeitsunfälle gelten. Ob unterwegs oder bei der Ausführung der beruflichen Tätigkeit – wer einen Arbeitsunfall erleidet, kontaktiert am besten die Arbeitsunfall-Experten.
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WEGEUNFÄLLE
Unfälle, die sich auf dem Arbeitshinweg oder Arbeitsrückweg ereignen – sogenannten Wegeunfälle – gelten ebenfalls als Arbeitsunfälle.

Jetzt unverbindlich Chancen prüfen

Prüfen Sie hier im Vorab-Check völlig unverbindlich, ob Ihr persönlicher Fall von Erwerbsminderung für Leistungsansprüche in Frage kommt. Sie erhalten unsere erste Einschätzung direkt und selbstverständlich anonym.
Vorab Check

Welche Situation trifft auf Sie zu?

Ich hatte einen Arbeitsunfall (auch: Unfall auf dem Hin- oder Rückweg) und…

...habe bislang bei der Berufsgenossenschaft noch keinen Antrag auf Leistungen gestellt.

Wir beantragen, was Ihnen zusteht!

Sind Sie aufgrund eines Arbeitsunfalls nicht mehr oder nur noch eingeschränkt erwerbsfähig, stehen Ihnen entsprechende Versicherungsleistungen zu. Wir analysieren Ihren Fall und beantragen mit Ihnen das, was Ihnen von der Berufsgenossenschaft zusteht.

Unser Rat: Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, um das konkrete Potenzial Ihres Falls unverbindlich mit einem Arbeitsunfall-Experten zu besprechen. In 75% der Fälle von Leistungsansprüchen wegen Verminderung oder völligem Verlust der Erwerbsfähigkeit sind wir erfolgreich!

Jetzt Kontakt aufnehmen
...mein Antrag auf Leistungen wurde ganz oder teilweise abgelehnt.

Wir kämpfen für Sie!

Wurde Ihr Antrag auf Versicherungsansprüche nach einem Arbeitsunfall ganz oder teilweise abgelehnt, überprüfen wir Ihren konkreten Fall, Ihren Antrag und die Begründung der Ablehnung durch die Berufsgenossenschaft. In aller Regel ergibt sich Potenzial auf einen erneuten Antrag mit besseren Erfolgsaussichten.

Unser Rat: Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, um Ihren Fall unverbindlich von einem Arbeitsunfall-Experten analysieren zu lassen. In 90% der Fälle von Leistungsansprüchen wegen Verminderung oder völligem Verlust der Erwerbsfähigkeit sind wir erfolgreich – auch nach vorheriger Ablehnung!

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...seit Bewilligung der Leistungen hat sich meine Erwerbsfähigkeit verschlechtert.

Wir setzen uns weiter für Sie ein!

Hat sich Ihre Erwerbsfähigkeit seit der Bewilligung der Leistungen durch die Berufsgenossenschaft weiter verringert, steht Ihnen eine entsprechend höhere Versicherungsleistung zu.

Unser Rat: Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, um das konkrete Potenzial Ihres Falls unverbindlich mit einem Arbeitsunfall-Experten zu besprechen. In 90% der Fälle von Leistungsanpassungen nach weiter verminderter Erwerbsfähigkeit sind wir erfolgreich!

Jetzt Kontakt aufnehmen
...mein Antrag wurde voll bewilligt.

Wir sind im Fall der Fälle trotzdem für Sie da!

Ihr Antrag auf Versicherungsleistungen bei der Berufsgenossenschaft wurde voll bewilligt? Herzlichen Glückwunsch, das ist keine Selbstverständlichkeit. Dennoch ist es sinnvoll, dass Sie sich mit uns in Verbindung setzen.

Unser Rat: Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich mit Ihrem Fall in unsere Kartei aufnehmen. So sind wir vorbereitet, wenn Sie bei einem möglichen Folge-Antrag auf zusätzliche Leistungen aufgrund weiter verminderter Erwerbsfähigkeit Schwierigkeiten oder Fragen haben sollten!

Jetzt Kontakt aufnehmen
Über uns

Der Erfolg gibt uns Recht

Seit 2007 helfen die Arbeitsunfall-Experten verletzten Arbeitnehmern bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber den Berufsgenossenschaften, den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung. Mit einem Netzwerk aus spezialisierten Kooperationsanwälten und medizinischen Fachleuten haben wir bisher über 5.000 Klienten zu ihrem Recht verholfen, ihre Rentenansprüche, ihr Verletztengeld und ihre Invaliditätsleistungen durchzusetzen.    

In 8 von 10 Fällen setzen wir Ihre Interessen durch

Mit einer Erfolgsquote von über 75% und ausgezahlten Leistungen von mehr als 20 Millionen Euro jährlich gehören wir zu den Marktführern. Unsere Kooperationsrechtsanwälte zählen durch ihre jahrelangen Erfahrungen auf den Gebieten Sozialrecht und Versicherungsrecht zu den Spezialisten ihres Faches. Zusätzlich können wir auf einen großen Pool an Ärzten und Gutachtern zurückgreifen. Nur die gründliche und seriöse Beurteilung eines Arbeitsunfalls bildet die Grundlage für Ansprüche auf Verletztengeld, Renten- und Invaliditätsleistungen.

Arbeitsunfälle verjähren nicht

Was kaum jemand weiß: Arbeitsunfälle verjähren nicht! Das gilt übrigens auch für Verletzungen bei Berufssportlern, die ebenfalls als Arbeitsunfälle gelten. Selbst nach einem in der Vergangenheit abgelehnten Bescheid oder nur zeitweiser Rentenzahlung ist es sinnvoll, diese Fälle noch einmal von unseren Fachanwälten kostenlos prüfen zu lassen. Die Aussichten auf Erfolg sind sehr groß – verschenken Sie kein Geld!
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BERUFSSPORTLER
Auch Verletzungen bei Berufssportlern sind Arbeitsunfälle, auch wenn sie schon Jahre zurückliegen.

Kostenmodell ohne Risiko: Sie zahlen nur bei Erfolg

Rechtsstreitigkeiten mit Versicherungsunternehmen sind kostspielig, langwierig und kompliziert. Als spezialisierter Prozessfinanzierer übernehmen die Arbeitsunfall-Experten sämtliche Kosten sowie das finanzielle Risiko und organisieren und betreuen Ihr Verfahren. Da wir von unserer Arbeit und unserer Leistung überzeugt sind, machen wir Ihnen folgendes Angebot: Erst wenn Ihr Verfahren erfolgreich abgeschlossen wurde, erhalten wir eine vorher vereinbarte Provision – und Sie Ihre finanzielle Absicherung.

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Wir setzen Ihre Entschädigungs- und Rentenansprüche bei Arbeitsunfällen durch
  • Wir arbeiten mit den besten Juristen zusammen
  • In 8 von 10 Fällen sind wir erfolgreich
  • Keine Vorabkosten – Sie zahlen nur bei Erfolg
Erfahrungen

"Diese 150.000€ hätte ich alleine niemals erstreiten können"

Bernard G (53.)* aus Niedersachsen
KfZ-Gutachter

Konnte nach einem Wegeunfall mit Hilfe der Arbeitsunfall-Experten eine einmalige Abfindungszahlung erreichen.
*Dies ist ein echtes Fallbeispiel. Aus Gründen des Datenschutzes
  haben wir Name und Foto unseres Klienten geändert.

"Die Beharrlichkeit der Experten hatte Erfolg: 544,68€ monatlich!"

Vivienne B (36.)* aus Sachsen-Anhalt
Lehrerin

Zog sich auf dem Schulausflug einen Kreuzbandriss zu und erstritt mit den Experten eine monatliche Rente
*Dies ist ein echtes Fallbeispiel. Aus Gründen des Datenschutzes
  haben wir Name und Foto unseres Klienten geändert.

"Die 50.000€ nehmen nicht den Schmerz, aber die Existenzangst!"

Ann-Sophie D. (31.)* aus Berlin
Krankenschwester

Erlitt im Dienst eine Kreuzbandraptur und setzte mithilfe der Arbeitsunfall-Experten eine Abfindungszahlung durch.
*Dies ist ein echtes Fallbeispiel. Aus Gründen des Datenschutzes
  haben wir Name und Foto unseres Klienten geändert.
KONTAKT
Fragen Sie jetzt unverbindlich bei uns an, und Sie erhalten kurzfristig eine erste kostenlose fachliche Einschätzung von unseren Arbeitsunfall-Experten

Tel. +49(0)2241-938000

Rufen Sie uns an, oder nutzen Sie unser Rückruf-Wunsch-Formular. Nennen Sie uns einfach Ihren Namen, und geben Sie an, wann wir Sie am besten erreichen. Wir melden uns dann bei Ihnen wie verabredet.

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Martin Müller
Arbeitsunfall - Experte
FAQ
Das Angebot der Arbeitsunfall-Experten ist sehr überzeugend. Wo ist der Haken?
Wie hoch ist die erfolgsabhängige Provision?
Welche Verletzungen sind relevant?
Mein Unfall liegt schon länger zurück. Können jetzt noch Ansprüche geltend gemacht werden?
Wie läuft die Prüfung der Erfolgsaussichten ab?
Wie lange dauert das Verfahren gegen die Berufsgenossenschaft?
Wann habe ich einen Anspruch auf eine Rentenzahlung von der Berufsgenossenschaft?
Wie hoch wird meine Rentenzahlung sein?
Muss ich das Geld versteuern, das ich aus meinen Ansprüchen bekomme?
Wie geht es weiter, wenn meine Beschwerden für eine Rente nicht ausreichen?
Wie sicher ist meine Prozessfinanzierung durch die Arbeitsunfall-Experten?
Können mir die Arbeitsunfall-Experten bei einem bereits abgelehnten Bescheid trotzdem helfen?
Kann ich eine verletzungsbedingte Rente beziehen, wenn ich weiterhin berufstätig bin?
Könnte ich auch versuchen, meine Ansprüche selbst durchzusetzen?
Kann ich zur Kostendeckung auch meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen?
Arbeitsunfall-Experten
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Montag – Freitag                
10:00 – 18:00 Uhr