Sind Sie aufgrund eines Arbeitsunfalls nicht mehr oder nur noch eingeschränkt erwerbsfähig, stehen Ihnen entsprechende Versicherungsleistungen zu. Wir analysieren Ihren Fall und beantragen mit Ihnen das, was Ihnen von der Berufsgenossenschaft zusteht.
Unser Rat: Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, um das konkrete Potenzial Ihres Falls unverbindlich mit einem Arbeitsunfall-Experten zu besprechen. In 75% der Fälle von Leistungsansprüchen wegen Verminderung oder völligem Verlust der Erwerbsfähigkeit sind wir erfolgreich!
Wurde Ihr Antrag auf Versicherungsansprüche nach einem Arbeitsunfall ganz oder teilweise abgelehnt, überprüfen wir Ihren konkreten Fall, Ihren Antrag und die Begründung der Ablehnung durch die Berufsgenossenschaft. In aller Regel ergibt sich Potenzial auf einen erneuten Antrag mit besseren Erfolgsaussichten.
Unser Rat: Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, um Ihren Fall unverbindlich von einem Arbeitsunfall-Experten analysieren zu lassen. In 90% der Fälle von Leistungsansprüchen wegen Verminderung oder völligem Verlust der Erwerbsfähigkeit sind wir erfolgreich – auch nach vorheriger Ablehnung!
Hat sich Ihre Erwerbsfähigkeit seit der Bewilligung der Leistungen durch die Berufsgenossenschaft weiter verringert, steht Ihnen eine entsprechend höhere Versicherungsleistung zu.
Unser Rat: Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, um das konkrete Potenzial Ihres Falls unverbindlich mit einem Arbeitsunfall-Experten zu besprechen. In 90% der Fälle von Leistungsanpassungen nach weiter verminderter Erwerbsfähigkeit sind wir erfolgreich!
Ihr Antrag auf Versicherungsleistungen bei der Berufsgenossenschaft wurde voll bewilligt? Herzlichen Glückwunsch, das ist keine Selbstverständlichkeit. Dennoch ist es sinnvoll, dass Sie sich mit uns in Verbindung setzen.
Unser Rat: Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich mit Ihrem Fall in unsere Kartei aufnehmen. So sind wir vorbereitet, wenn Sie bei einem möglichen Folge-Antrag auf zusätzliche Leistungen aufgrund weiter verminderter Erwerbsfähigkeit Schwierigkeiten oder Fragen haben sollten!